Gesamterneuerungswahlen im Katholischen Konfessionsteil des Kantons St. Gallen
Am Sonntag, 10. September 2023, und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen, finden statt:
- Erneuerungswahlen des Katholischen Kollegiums für die Amtsdauer 2023–2027:
Wahl von vier Mitgliedern (Wahlkreis Buchs-Grabs)
- Erneuerungswahlen der Kirchgemeindebehörden für die Amtsdauer 2024–2027:
Wahl des/der Präsidenten/in des Kirchenverwaltungsrates, der vier Mitglieder des Kirchenverwaltungsrates, der fünf Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission
Einreichung von Wahlvorschlägen
Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang müssen bis spätestens 20.06.2023, 16 Uhr, bei der Katholischen Kirchenverwaltung Buchs-Grabs, Aktuarin Petra Meierhofer, Pfrundgutstrasse 5, 9470 Buchs SG eintreffen. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung dieser Frist. Ein Wahlvorschlag ist gültig, wenn er von wenigstens 15 Stimmberechtigten der Katholischen Kirchgemeinde Buchs-Grabs (beim Wahlvorschlag für das Kollegiumsmitglied von 15 Stimmberechtigten des Wahlkreises Buchs-Grabs) unterzeichnet ist, höchstens gleich viele Namen von Kandidierenden enthält, als Mandate zu vergeben sind, den Namen jeder kandidierenden Person nur einmal enthält, ausschliesslich Namen von wählbaren Kandidierenden enthält und ausschliesslich Namen von Kandidierenden enthält, die der Kandidatur zugestimmt haben (Art. 24 WAG).
Die Katholische Kirchgemeinde Buchs-Grabs stellt entsprechende Formulare zur Verfügung. Die Kirchgemeinde erstellt die Stimmzettel nach Massgabe der gültigen Wahlvorschläge.
Zweiter Wahlgang
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 5. November 2023, statt. Wahlvorschläge sind bis spätestens am 21.09.2023, 16 Uhr, bei der Katholischen Kirchenverwaltung Buchs-Grabs, Aktuarin Petra Meierhofer, Pfrundgutstr. 5, 9470 Buchs SG einzureichen. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.
Stille Wahl
Gemäss Art. 28 Abs. 1 Bst. c WAG ist für die Wahl der Kirchgemeindebehörden – nicht jedoch für die Wahl des Katholischen Kollegiums – im zweiten Wahlgang stille Wahl möglich.
Buchs SG, im März 2023 Der Kirchenverwaltungsrat
Bei Interesse oder für weitere Informationen melden Sie sich bitte bei der Findungskommission:
Hubert Hürlimann, Vorsitzender der Kommission, Hubert.Huerlimann@lukashaus.ch, oder bei Erich Steiger, Präsident des Kirchenverwaltungsrates, 081 771 32 15