Organe einer Kirchgemeinde sind die Bürgerversammlung, der Kirchenverwaltungsrat und die Geschäftsprüfungskommission. Die Kirchgemeinden erfüllen die örtlichen Aufgaben. Ihnen obliegen auch die regionalen Aufgaben, soweit diese nicht ausnahmsweise der Konfessionsteil übernommen hat. Die Kirchgemeinden sind im Rahmen der Gesetzgebung des Kantons und des Konfessionsteils autonom. Sie unterstehen der Aufsicht des Administrationsrates, welcher auch den Finanzausgleich zu Gunsten der Kirchgemeinden regelt. (sg.kath.ch)