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1. Gesamtkonzept:
Das Personalamt entwickelt ein Konzept, in dem es darlegt, welche Pfarreien kürzer- und längerfristig zu Seelsorgeeinheiten zusammengefügt werden könnten. Es beachtet grundsätzlich die Grenzen der Dekanate. Wo es sinnvoll ist, kann es dem Bischof beantragen, dass die Grenzen benachbarter Dekanate angepasst werden. Die Dekanate werden dazu angehört.
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